Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 

Das Bundesfinanzministeriumhat ein grundlegend überarbeitetes BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen veröffentlicht. 

Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert, wie bisher auch schon, nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG vom Steuerpflichtigen einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen. Die Regelungen des § 146a Abgabenordnung (AO) und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) haben erhebliche Auswirkungen auf die Ausstellung von Bewirtungsrechnungen bei Verwendung von elektronischen Aufzeichnungssystemen mit Kassenfunktionen für die Unternehmenspraxis. 

Das neue BMF-Schreiben legt zu Beginn die Anforderungen der Finanzverwaltung an den Inhalt (Rz. 2-9) und die Erstellung einer Bewirtungsrechnung (Rz. 10-14) dar. Daran schließen sich Ausführungen zu digitalen und digitalisierten Bewirtungsrechnungen und -belegen (Rz. 15-18) sowie Bewirtungen im Ausland (Rz. 19) an. 

Das komplette BMF-Schreiben findest Du hier zum Nachlesen bzw. Download