Meistergründungsprämie NRW

Für Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen wird die Gründung eines eigenen Betriebes nicht nur einfacher, sondern auch finanziell attraktiver. Das Land NRW hat die Förderung von 7.500 EUR auf bis zu 10.500 EUR erhöht 
 
Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt. 
 
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. 

https://www.lgh.nrw/index.php/meistergruendungspraemie-2021